Umfang einer Vermögenshaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung dient hauptsächlich denjenigen Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, richterliche und verwaltende Aufgaben ausführen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz gegen so bezeichnete echte Vermögensschäden. Eigentlich sind Vermögensschäden zwar grundsätzlich auch in Privathaftpflichtversicherungen mitversichert, diese aber leider meist mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme als Sach- und Personenschäden, da es im Privatbereich kaum zu echten Vermögensschäden ausgelöst durch Vermögensbetreuungspflichten kommen kann. Dies liegt daran, dass im Privatbereich hauptsächlich nur Sach- oder Personenschäden vorkommen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt somit für begründete Haftpflichtansprüche auf und wehrt aber auch unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Haftpflichtbereich nennt man daher passive Rechtsschutzfunktion. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten (z.B. Rechtsanwälte, Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare) von wichtiger und praktischer Bedeutung, denn auch schon ein kleines berufliches Versehen kann die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden.
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung spricht man von einem Verstoßprinzip. Das heißt: Vermögensschäden werden zwar normalerweise nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit zutage. Dafür kommt dann die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auf. Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), durch den es spätere Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.
Im Sinne eines jeden Unternehmers sollte man eine Vermögenshaftpflichtversicherung auf jeden Fall abschließen!
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