Die standesamtliche Hochzeit und ihre Bedeutung
In Deutschland sind Staat und Kirche voneinander getrennt. Hochzeit Standesamt sind dabei zwei Begriffe, die ganz eng miteinander verknüpft sind. Es ist nämlich in Deutschland so, dass eine Ehe vor dem Gesetz nur Bestand hat, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde, sprich dieser Akt amtlich durch eine berechtigte Person vorgenommen wurde. Für die Brautleute selbst hat die standesamtliche Trauung je nach ihrer kirchlichen Gesinnung unterschiedliche Schwerpunkte. Es ist dabei nämlich so, dass in den katholischen Kreisen die kirchliche Trauung anschließend einen viel höheren Stellenwert hat, weil sie letztlich gegenüber der Kirche als die eigentliche Begründung einer Ehe gesehen wird. In der evangelischen Kirche hingegen ist die kirchliche Trauung lediglich als Segen der Kirche zu betrachten. Da die Eheschließung vor dem Standesbeamten und die vor der Kirche meist nicht am gleichen Tag stattfinden kann, obliegt es letztlich den Eheleuten für sich ganz persönlich einen Tag für die Hochzeit zu wählen – das kommt dabei in der Regel darauf an, wie stark die Bindung zur Kirche hin ist. Letztlich ist es in Deutschland jedoch so, dass offiziell als Hochzeittag der Tag der standesamtlichen Trauung. Wenn man also nach dem Tag gefragt wird, an dem man geheiratet hat, muss man immer das Datum des Tages der standesamtlichen Trauung angeben.
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