Die 1 Euro GmbH
Ziel der Bundesregierung ist es den Gündern eines Unternehmens diesen Punkt einfacher zu gestalten. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte mit einem Grundeinsatz von einem Euro umsetzbar sein. Bislang bedurfte es für die GmbH-Gründung ein Kapital von insgesamt 25.000 Euro. Wie das Handelsblatt berichtete besteht Einklang in der Bundesregierung und eine entsprechende Gesetzesänderung soll in der Bundesregierung beschlossen werden. Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll gegen der britischen Limited besser gemacht werden. Der Grund für den Entschluss das Firmenkapital auf 1nen Euro zu ändern ist der der Abbau der Firmengründungen. Mit der Reformierung des GmbH-Gesetzes möchte der Gesetzgeber der geringen Anzahl an Gründungen entgegen wirken. Zusätzlich zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Firmenkapital von 1nem Euro gibt es ab Anfang 2008 die Gelegenheit eine Existenzgründung in Form der betreffenden haftungsbeschränkten 1 Euro Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorzunehmen. Die Bildung der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll ansprechender gestaltet werden. Rechtlicher Hintergrund zu Gunsten der Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) sind im Modernisierungsgesetz des Rechtes für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) festgehalten. Der amtliche Name dafür ist “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”. Besonderes Merkmal der neuen Unternehmensform ist, weil die Gesellschaftsanteile können ab einem Euro fragmentiert werden. Eine Mustersatzung kann man ohne notarielle Beglaubigung verwendet werden. Durch das und dem erlabten elektronischen Eintrag in das Handelsregister könnte die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründungsdauer ohne Probleme werden. Die geforderte Stammeinlage ist bar zu zahlen, also ohne Einlage der Sachen. Eine große Anzahl der Existenzwilligen ist auf 3 beschränkt, auch sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gesellschafter in der Firmenliste registriert. Als Rücklagen sind auf ein Viertel des Gewinnes eines Jahres anzulegen, bis ein Grundkapital von 10.000 Euro gespart ist. Das ist genauso hoch wie das Stammkapital der klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Firmieren muss das Unternehmen mit dem Zusatz UG. Das Kürzel könnte sich im Rechtsverkeher auch als nachteilig erweisen, es zeigt dem Geschäftspartner, welcher sich mit der neuen GmbH-Form auskennt, dass dieser GmbH dieses Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Im Übrigen obliegt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den selben Beschränkungen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zum einen steht die Mini-GmbH unter der totalen Kontrolle durch die Finanzamt, anderseits hat sie auch Vorteile für Existenzgründer. Es ist nicht nur für die deutsche Regierung von Vorteil, wenn wegen die Mini-GmbH, die zahkreiche Abwanderung von Unternehmen und ihren Produktionsstätten nach Großbritannien, mit dem Inhalt der Limited, zudem die Zuwiederhandlung in Form von „Briefkastenfirmen” eingedämmt wird. Hinzu kommt, dass der Unternehmensgründer, den Sitz der Firma in UK mehr vorweisen muss und der der Papierkram in England mit den in England bestehenden Finanzämtern wegfällt. Ein weiterer positiver Effekt für manche Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie keine Angst davor haben müssen, dass ihr Geld im Ausland verschwindet. Unternehmer und Kunden profitieren so von der Unternehmergesellschaft.
Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com
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