Die rechtliche Seite der Eigentumswohnungen
Im deutschen Recht heißt eine Eigentumswohnung „Wohnungseigentum“ und ist ganz deutlich vom Wohneigentum abzugrenzen. Mit dem Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung gemeint, während das Wohneigentum sich auf ein Haus bezieht. Eine Eigentumswohnung ist das Sondereigentum an einem Grundstück. Also das Eigentum an einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes mit mehreren Wohneinheiten. Es kann sich aber auch um eine Wohnung in einem Reihenhaus handeln, die auf einem Grundstück stehen. Bei einer Eigentumswohnung teilen sich immer mehrere Eigentümer ein Gründstück, während einzelne Wohneinheiten immer einem anderen Eigentümer zugeordnet sind. Die Eigentumswohnungen entstanden vermehrt nach dem Zweiten Weltkrieg, denn aufgrund des großen Wohnraumbedarfs musste man eine Lösung finden, den Menschen zu Wohnraum zu verhelfen. Allerdings waren auch die Finanzen recht knapp, sodass man Menschen finden mussten, die bereit sind, sich an der Finanzierung des Wohnraumes zu beteiligen. Geschaffen wurde eine solche Lösung im Jahre 1951 mit dem Gesetz über Wohnungseigentum und dem Dauerwohnrecht. Das Wohnungseigentumsrecht wurde dann im Juli 2007 reformiert, sodass es nun detaillierte Regelungen über die gemeinschaftliche Verwaltung des jeweiligen Grundstückes durch die Teileigentümer gibt. Des Weiteren ist nun zwingend die Bildung einer Instandhaltungsrücklage vorgesehen und bei der Aufteilung von einem Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungen wird das Grundstück mittels einer Teilungserklärung durch die Anzahl der Wohnungen geteilt. Diese Erklärung muss notariell beglaubigt werden. Zudem enthält sie alle Pläne des Gebäudes, aus denen jedes einzelne Wohneigentum hervorgehen muss. Um eine Eigentumswohnung zu kaufen, kann man sich zum einen an einen Makler wenden oder aber auch Inserate Weiden i.d. OPf aufgeben.
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