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Anwalt für Versicherungsrecht

Anwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt hilft bei privater Berufsunfähigkeitsversicherung. In einem Fall, in dem die BU-Versicherung (BUZ) vom Vertrag zurückgetreten war, hat unser Anwalt folgendes geschrieben: Mit Schreiben erklärte die Versicherung den Rücktritt vom Versicherungsvertrag mit der Behauptung, der Mandant habe im Antrag unrichtige Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht. Die vorvertragliche Anzeigepflicht sei somit verletzt und der Antrag wäre unter diesen Voraussetzungen abgelehnt worden. So habe er auf die Frage von Vorerkrankungen in den letzten fünf Jahren u.a. an Atmungs- und Harnorganen, sowie an der Psyche mit „nein“ geantwortet. Aufgrund des Karteiauszugs der Patientenakte beim Hausarzt des VN soll sich der Mandant jedoch in den letzten fünf Jahren in ärztlicher Behandlung wegen Doppelniere, Polysensibilisierungsasthma, Infektanfälligkeit, Hypotonie, Pankreasinsuffizienz und chronic fatique syndrom befunden haben. Hierzu meint der Anwalt für Versicherungsrecht aus Frankfurt: Eine objektive Anzeigepflichtverletzung läge vor, wenn der Versicherungsnehmer die ihm gestellten Antragsfragen falsch oder unvollständig beantwortet und dabei ihm bekannte Umstände verschwiegen hätte. Hierfür wäre die Berufsunfähigkeitsversicherung darlegungs- und beweispflichtig. Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass der Versicherungsnehmer die bereits vorgelegte „Erklärung vor dem Arzt“ gemeinsam mit dem behandelnden Hausarzt abgegeben hat. Hierbei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Wissen des Arztes dem Versicherer zuzurechnen. Der beauftragte Arzt ist insoweit nicht dem Antragsteller, sondern dem Versicherer als Stellvertreter zuzurechnen. Wenn die BUZ also in ihrem Rücktrittschreiben die Fehlerhaftigkeit der „Erklärung vor dem Arzt“ behauptet, so kann dies dem Mandanten – selbst wenn die Behauptungen zuträfen – nicht zum Nachteil gereichen. Dies gilt dann auch nicht nur für die konkreten Angaben des Arztes, sondern auch für dessen gesamtes Wissen aus den Vorbehandlungen.

Infos zum Autor "tmaue":
Torsten Maue
E-Mail: torsten.maue(at)gmail.com
Web: http://www.torstenmaue.de

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