Abgeltungssteuer
Ab dem 1. Januar 2009 ist es soweit: Die Abgeltungssteuer tritt in Kraft. Auf alle Kapitaleinkünfte muss diese Quellsteuer beachtet werden. Die Erhebung der Abgeltungssteuer 2009 ist völlig irrelevant für die sonstigen Einkünfte. Der Abgabesatz liegt bei 25 Prozent und ist fix. Die noch geltende Kapitalertragssteuer wird durch die Abgeltungssteuer ersetzt und im Zuge der Unternehmenssteurreform eingeführt. Die neue Besteuerung soll laut Regierung für mehr Gerechtigkeit und Gleichheit führen. Die Steuer auf Zinsgewinne konnten Unternehmen und auch Privatpersonen durch diverse Steuerlöcher wieder stopfen. Dies soll mit der einheitlichen Abgeltungssteuer der Vergangenheit angehören. Die Abgeltungssteuer macht die Investition in Fonds oder Aktien zunehmend unrentabler. Innerhalb einer bestimmten Frist wird die Spekulationssteuer aufgehoben. Für eine kurze Zeit werden Veräußerung und Investitionen von Aktien steuerlich durch die Veränderung steuerlich sehr vorteilhaft.
Liegt das Einkommen einer privaten Person 25 Prozent oberhalb der Besteuerungsgrenze so ist das neue Steuergesetz sehr günstig. Ob das Einkommen zusammen oder getrennt veranlagt wird, hängt nach dem Steuergesetz vom Willen der Steuerzahler ab. Bei einer Zusammenveranlagung ist der Steuersatz wesentlich höher als wenn es getrennt veranlagt wird. Nur Zinsgewinne und Dividenden von Aktien nach dem 31. Dezember 2008 werden von der neuen Abgeltungssteuer erfasst. Somit lohnt sich dieses Jahr noch die Investition in Aktien. Von der Steuer werden nach wie vor die Freistellungsaufträge nicht beachtet. Von nahe stehenden Personen werden Darlehen nicht berücksichtigt. Durch die neue Steuer wird die Besteuerung transparenter und gerechter. Hat man Aktien oder Fondanteile sollte man schnell seine Bank oder seinen Finanzberater aufsuchen um sich ausführlich über die Auswirkungen der Abgeltungssteuer zu informieren. Im Internet findet man auch passende Seiten, die einem helfen alle Neuerungen zu verstehen. Es bleibt abzuwarten ob die Neuerungen zu einer Kapitalflucht führen. Der erste Versuch einer Kapitalsteuer von 10 Prozent ist 1990 gründlich daneben gegangen, da wurde das ganze Kapital ins Ausland gebracht.
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