Altersvorsorge

Die Rürup Rente – Was geschieht bei Tod des Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn?

Nur wenige Selbstständige zahlen in der Regel in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Man kann es aber tun, in dem man auch als Selbstständiger monatlich den gesetzlichen Mindestbeitrag bezahlt. Vor allem aber sollte man bedenken: Nicht in die Rentenversicherung einzahlen, heißt sich anderweitig absichern fürs Alter.

Insbesondere Selbstständige können die Möglichkeiten und Vorteile der Riesterrente nicht für sich voll nutzen, da sie nicht zum begünstigten Personenkreis gehören. Auch Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge bleiben ihnen verwehrt. Damit aber auch Selbstständige fürs Alter vorsorgen können, wurde im Jahr 2005 die so genannte Rürup Rente eingeführt.

Im Gegensatz zur Riesterrente kann man die angesparten Beiträge bei der Rürup Rente jedoch nicht vererben oder verschenken. Mit dieser Regelung bei der Rürup Rente will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die angesparten Gelder auch wirklich für Altersvorsorge verwendet werden.
Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Ansparphase, so verfällt das angesparte Vermögen zugunsten der Versicherungsgesellschaft. Dem entgegen wirken kann, indem man den Versicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenrente in einer vorher bestimmten Höhe koppelt. Die Rente aus dieser Absicherung geht dann im Todesfall des Inhabers einer Rentenversicherung zur Rürup Rente dann an dessen Hinterbliebenen, sprich Ehemann oder Ehefrau.
Verstirbt der Versicherungsnehmer in einem solchen Fall dann während der Rentenphase, werden von der Versicherungsgesellschaft wenigstens bis zum Ende der so genannten Rentengarantiezeit weiterhin Zahlungen an die Hinterbliebenen geleistet.

Eine weitere Möglichkeit im Bezug darauf dass die angesparten Gelder nach dem verfrühten Tod des Versicherungsnehmers nicht verloren gehen, ist der Abschluss einer Zusatzversicherung, die jedoch steuerlich nicht gefördert wird, aber eine Beitragsrückerstattung bei Tod des Versicherten vor Rentenbeginn garantiert.

Infos zum Autor "Schreibmaus":
Michaela Schleußner
E-Mail: schleussner(at)vers-online.net
Web: http://www.vers-online.net

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