Altersvorsorge

Der Vorteil einer Beitragsfreistellung bei der Basisrente

Die so genannte Basisrente, die auch unter dem Begriff Rürup Rente bekannt ist, bietet für Selbstständige und Freiberufler, die die Hauptzielgruppe dieser im Jahr 2005 eingeführten neben der Riester Rente weiteren Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, sind, eine Reihe von Vorteilen. Neben der Möglichkeit sich auch mit einer größeren Einmalzahlung schon einen eventuell beachtlichen Rentenanspruch zu sichern, hat man die Möglichkeit Beiträge sowohl monatlich, als auch vierteljährlich und halbjährlich, bzw. jährlich zu entrichten.

Auch besteht bei der Basisrente die Möglichkeit durch flexible Zuzahlungen den steuerlichen Freibetrag voll zu nutzen und damit seine Altersrente zu erhöhen. Zu diesem Zweck kann jährlich eine Zuzahlung von mindestens 500 Euro bis zu der Ausschöpfung des Sonderausgabenhöchstbetrages von 20.000 Euro geleistet werden.

In dieser Flexibilität der Beitragszahlung sehen viele Vorsorgesparer einen Vorteil gegenüber der Riester Rente, so dass neben der Hauptzielgruppe der Selbstständigen und Freiberufler auch immer mehr Arbeitnehmer mit einem entsprechend hohen monatlichen Bruttoeinkommen, das bei Alleinstehenden bei 2000 Euro liegt und bei Verheirateten bei zusammen 4000 Euro, einen Rentenversicherungsvertrag auf Basis der Rürup Rente abschließen, wobei es ratsam ist nach den Zahlungsmöglichkeiten bei Vertragsabschluss zu fragen.

Wichtig ist dies auch in Zusammenhang mit dem Umstand, was passiert wenn man die Beiträge nicht mehr aufbringen kann, zum Beispiel weil man als Selbstständiger oder Freiberufler einen Umsatzeinbruch hinnehmen muss, oder gar dazu gezwungen ist, Insolvenz anzumelden. Aber auch in diesem Fall der Fälle bietet die Basisrente gegenüber der Riester einige Vorteile, und zwar nicht nur dass sie im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II vor dem staatlichen Zugriff weitgehend geschützt ist, sondern auch dass man die Möglichkeit hat
den Rentenvertrag beitragsfrei zu stellen, und zwar entweder vorübergehend oder gar für immer. Eine derartige Beitragsfreistellung schmälert die späteren Rentenansprüche aus dem Vertrag jedoch in erheblichem Maße.

Löst ein Versicherungsnehmer seinen Vertrag jedoch auf, so werden Abschluss- und Vertriebskosten fällig. Diese werden von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft in diesem Fall auf einmal von dem angesparten Betrag abgezogen, wobei es aber auch Verträge gibt, bei denen in einem solchen Fall die Abschlusskosten auf mehrere Jahre verteilt werden. Die erworbenen Steuervorteile muss der Versicherungsnehmer in einem derartigen Fall jedoch zurückzahlen.

Infos zum Autor "Schreibmaus":
Michaela Schleußner
E-Mail: schleussner(at)vers-online.net
Web: http://www.vers-online.net

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